VR IMMO: Baugrundstücke deutlich unter Bodenrichtwert – flexibel einzeln oder zusammen kaufen!

93.600,00 € - 58840 Plettenberg - Grundstücke

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: VR-8819
    • Objektart: Grundstücke
    • Lage: 58840 Plettenberg
    • Kaufpreis: 93.600,00 €
    • Grundstücksfläche: ca. 1248 m²
    • Kaufpreis pro m²: 75,00 €
    • Provision für Käufer +3,57% Käuferprovision (inkl. MwSt.) inkl. MwSt.
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Kontaktperson: Herr Jackson Kuschel. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Herr Jackson Kuschel

VR Immo: Südwestfalen GmbH & Co. KG

Tel. 01512 4053002

Mobil 01512 4053002

jackson.kuschel@vr-immo-swf.de

Objektbeschreibung

Zum Verkauf stehen zwei eigenständige, unbebaute und bebaubare Grundstücke in attraktiver Lage von Plettenberg (Grabenstraße). Die Grundstücke sind bereits real geteilt und können einzeln oder gemeinsam erworben werden.

Grundstücksgrößen:

Grundstück A: ca. 1.248 m² x 75,00 EUR = 93.600 EUR
Grundstück B: ca. 1.386 m² x 75,00 EUR = 103.950 EUR

Der Bodenrichtwert in dieser Lage liegt bei 95,00 EUR/m². Die Grundstücke werden zu einem attraktiven Kaufpreis von nur 75,00 EUR/m² angeboten und liegen damit deutlich unter dem Bodenrichtwert.

Aufgrund der Grundstücksgrößen und der Lage bieten sich vielfältige Bebauungsmöglichkeiten – beispielsweise für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder andere Wohnkonzepte (vorbehaltlich der baurechtlichen Prüfung).

Lage

Plettenberg - Grabenstraße

Die Lage überzeugt durch ihre zentrale und dennoch ruhige Umgebung. Das Grundstück befindet sich in direkter Nähe zum Dorfkern sowie zum Bahnhof, zur Grundschule und zu mehreren Kindergärten, die bequem fußläufig erreichbar sind. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich ebenfalls in kurzer Entfernung.

Ausstattung

Flur: 18
Flurstück: 365 + 366 + 1009

Flurstück 365: 1.248,00 QM
Flurstück 366: 1.386,00 QM
Flurstück 1009: 346,00 QM (Weg/ Durchfahrt)

* Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
* Laut Flächennutzungsplan sind sie als Wohnbauflächen ausgewiesen
* Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB (Innenbereich)
* Das bedeutet: Ein Bauvorhaben ist grundsätzlich möglich, muss sich jedoch in die umliegende Bebauung einfügen (Art und Maß der Nutzung, Bauweise etc.)

Sonstiges

HOMEPAGE:

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FINANZIERUNG:

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